Sachverständiger Gotha

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Christina Stoltmann Gotha

Christina Stoltmann

Bausachverständige und Baugutachterin

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Geprüfte MarktWert- Maklerin (Sprengnetter Akademie)
  • Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung für Wertermittlungen im Kleindarlehensbereich gemäß §24BelWertV (HypZert)
  • DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D2 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser) (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
Bausachverständige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Gotha steht Ihnen Frau Christina Stoltmann als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Christina Stoltmann kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Gotha, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Gotha kommen bzw. sich nicht in Gotha auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Gotha - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Im Mittelpunkt Deutschlands liegt die Kreisstadt Gotha mit ihrem Landkreis Gotha und unterteilt sich in vier Ortsteile: Boilstädt, Sieleben, Sundhausen, Uelleben. Sie befindet sich eingebettet zwischen der Trügleber Höhe, dem Boxberg und dem Kleinen Seeberg.

Die Stadt Gotha ist eine historische Altstadt mit Marktplätzen, Gassen und vielen alten Bürgerhäusern. Außerdem ist sie umgeben von Wäldern und hat im ganzen Stadtgebiet zahlreiche Grünflächen. Eine Fülle an Angeboten und Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten unterschiedlichster Art stehen in Gotha im Mittelpunkt. In der Innenstadt gibt es verschiedene Feste und Märkte, welche für viele Gäste anlockend sind. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit in den umliegenden Wäldern wandern und Sport zu betreiben. Historische Anziehungspunkte von der Stadt sind zum Beispiel das rote Rathaus, die Innungshalle Gotha, das herzogliches Museum, der Buttermarkt und das Gothaer Augustinerkloster mit der dazugehörigen Augustinerkirche.

Die Stadt Gotha ist besonders günstig an die überregionalen Verkehrsachsen gebunden, wie zum Beispiel die A 4 Frankfurt am Main – Dresden; B 7 Erfurt – Eisenach; B 247 Mühlhausen – Ohrdruf. Des Weiteren gelangt man durch die Landesstraßen nach Waltershausen, Arnstadt, Goldbach, Emleben und Molschleben.

Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl:  45.733
Postleitzahl: 99867

Wichtige Anlaufstellen

Bürgermeister:
Knut Kreuch
Hauptmarkt 1
99867 Gotha

Telefon: 03621 222 334
Telefax: 03621 222 245
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Rathaus:
Stadt Gotha
Hauptmarkt 1
99867 Gotha

Bauamt:
Bauamt Gotha

Neues Rathaus Ekhofplatz 24

Telefon: 03621 222-620

Telefax: 03621 222-812

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Amtsgericht:
Justus-Perthes-Straße 2

99867 Gotha

Telefon: 03621 215 000

Telefax: 03621 215 100

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