Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Gotha, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Gotha kommen bzw. sich nicht in Gotha auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Gotha - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Im Mittelpunkt Deutschlands liegt die Kreisstadt Gotha mit ihrem Landkreis Gotha und unterteilt sich in vier Ortsteile: Boilstädt, Sieleben, Sundhausen, Uelleben. Sie befindet sich eingebettet zwischen der Trügleber Höhe, dem Boxberg und dem Kleinen Seeberg.
Die Stadt Gotha ist eine historische Altstadt mit Marktplätzen, Gassen und vielen alten Bürgerhäusern. Außerdem ist sie umgeben von Wäldern und hat im ganzen Stadtgebiet zahlreiche Grünflächen. Eine Fülle an Angeboten und Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten unterschiedlichster Art stehen in Gotha im Mittelpunkt. In der Innenstadt gibt es verschiedene Feste und Märkte, welche für viele Gäste anlockend sind. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit in den umliegenden Wäldern wandern und Sport zu betreiben. Historische Anziehungspunkte von der Stadt sind zum Beispiel das rote Rathaus, die Innungshalle Gotha, das herzogliches Museum, der Buttermarkt und das Gothaer Augustinerkloster mit der dazugehörigen Augustinerkirche.
Die Stadt Gotha ist besonders günstig an die überregionalen Verkehrsachsen gebunden, wie zum Beispiel die A 4 Frankfurt am Main – Dresden; B 7 Erfurt – Eisenach; B 247 Mühlhausen – Ohrdruf. Des Weiteren gelangt man durch die Landesstraßen nach Waltershausen, Arnstadt, Goldbach, Emleben und Molschleben.
Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl: 45.733
Postleitzahl: 99867Wichtige Anlaufstellen
Bürgermeister:
Knut Kreuch
Hauptmarkt 1
99867 GothaTelefon: 03621 222 334
Telefax: 03621 222 245
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Rathaus:
Stadt Gotha
Hauptmarkt 1
99867 GothaBauamt:
Bauamt GothaNeues Rathaus Ekhofplatz 24
Telefon: 03621 222-620
Telefax: 03621 222-812
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Amtsgericht:
Justus-Perthes-Straße 299867 Gotha
Telefon: 03621 215 000
Telefax: 03621 215 100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!